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Kybernet-Pass Veröffentlichungsregeln

Alle Projektkonsortien bzw. Bietergemeinschaften sind verpflichtet, bei Veröffentlichungen jeglicher Art (Publikationen, Veranstaltungsprogrammen bzw. auf Websites u. ä.) die Logos von BMF, FFG und Kybernet-Pass sowie den Satz „Das Projekt „[…]“ wird gefördert bzw. finanziert im Rahmen des Programms Kybernet-Pass durch das Bundesministerium für Finanzen und von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt.“ klar erkennbar zu Beginn der Veröffentlichung abzubilden. Sie leisten damit einen zentralen Beitrag zum Bekanntheitsgrad und damit der Weiterfinanzierung der österreichischen Cybersicherheitsforschung. Vielen Dank!

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Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft - FFG